Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltungen oder Awards genannt) der Johann Oberauer GmbH (im nachfolgenden „Oberauer“ genannt).

1.) Geltungsbereich

a) Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen von Oberauer gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. gedruckte Prospekte oder Online) sowie die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.

b) Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen von Oberauer kommt erst zustande, nachdem Oberauer die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich bestätigt hat.

c) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Oberauer. Das Gleiche gilt für diese Schriftformklausel.

2.) Einreichungen

a) Falls nicht anders angegeben, werden nur Aktivitäten aus einem Zeitraum von 1,5 Jahren vor Einreichungsschluss berücksichtigt.

b) Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnahmegebühren für die Einreichung bezahlt worden sind. Sie erhalten eine Rechnung nach Eingang Ihrer Einreichung.

c) Bis 4 Wochen nach Einreichungsschluss können Einreichungen schriftlich widerrufen werden. Die Teilnahmegebühren werden in jedem Fall, also auch bei Rückzug der Einreichung, fällig.

d) Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, gilt als „Ersteinreichung“ die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags in einer gewählten Kategorie und als „weitere Einreichung“ die Einreichung desselben Wettbewerbsbeitrags in jeder anderen Kategorie. Kategorienspezifische Anpassungen bei weiteren Einreichungen sind zulässig. Wird für die weitere Einreichung desselben Beitrags ein alternativer Titel gewählt, gilt diese als Ersteinreichung.

e) Einreichungen können im eigenen Namen oder stellvertretend für andere eingesandt werden. Sponsoren dürfen nicht in der von ihnen übernommenen Kategorie einreichen.

f) Gewinner und Finalisten werden im Zusammenhang mit den Awards veröffentlicht. Die Gewinner der Kategorien werden mit einer Trophäe und einer Urkunde ausgezeichnet. Finalisten erhalten eine Urkunde.

g) Die Jury behält sich vor, Einreichungen gegebenenfalls einer anderen Kategorie zuzuordnen, falls die vom Teilnehmer vorgesehene Kategorie als nicht passend erachtet wird. Die Jury ist nicht verpflichtet, in jeder Kategorie eine Auszeichnung zu vergeben.

h) Die Vergabe der Preise hängt allein vom unparteiischen Urteil der Juroren ab. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Das Ergebnis des Jurierungsverfahrens bleibt bis zur Preisverleihung geheim.

i) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm übermittelten und zu Teilnahme angemeldeten Beiträge nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, sonstige Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen und dass der Teilnehmer die für die beauftragte Teilnahme des Beitrags beim Award notwendigen Rechte innehat und dem Veranstalter entsprechend einräumt. Wird Oberauer von Dritten wegen eines der vorgenannten Verstöße in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Teilnehmer, Oberauer von sämtlichen hieraus resultierenden Schäden und Kosten vollumfänglich freizustellen. Mit der Einreichung akzeptiert der Teilnehmer die elektronische Weiterreichung der Daten im Rahmen des Jurierungsverfahrens und die Speicherung in einer Datenbank mit ausgewählten Einreichungen.

3.) Tickets

a) Die Ticketpreise beinhalten das Abendessen, die Preisverleihung und die Getränke (Bier, Wein und Softdrinks) bis Mitternacht bei der Awards-Verleihung. Im Ticketpreis für den European Newspaper Congress sind Softdrinks und Snacks inkludiert.

b) Die Plätze bzw. Tische der Preisverleihung werden nach Eingangsdatum der Bestellung vergeben.

c) Stornobedingungen: Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenlos gestellt werden. Schriftliche Stornierungen sind bis 6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Bei einem Rücktritt nach diesem Datum fällt eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 75% der/des Ticketpreise(s) an. Beim Rücktritt am Veranstaltungstag sind 100% der/des Ticketpreise(s) zu zahlen. Bei entsprechendem Nachweis kann Oberauer eine höhere Vergütung als die Pauschalen berechnen. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass die nach den gesetzlichen Vorschriften zu zahlende Vergütung weniger beträgt als die vorbezeichneten Pauschalen. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post oder E-Mail eingehen.

d) Mit dem Kauf eines Tickets gibt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen von ihm und seinen Gästen durch Oberauer und die durch Oberauer mit der Umsetzung beauftragten Dienstleister honorarfrei verbreitet und veröffentlicht werden dürfen (für Presse- und Werbezwecke und Oberauer-eigene Medien).

e) Als Gast der Awards/des Kongresses willigt der Teilnehmer für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Oberauer berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

f) Sollte die Veranstaltung durch Oberauer aufgrund wichtiger wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe abgesagt werden müssen, übernimmt der Veranstalter die Rückerstattung des Kaufpreises der Tickets (dies gilt nicht bei höherer Gewalt), nicht aber die Rückerstattung von Reise- und Übernachtungskosten. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei den Transportunternehmen (DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

4.) Preise und Gebühren

Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.

5.) Haftung

Die Haftung von Oberauer für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ist auf vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für den Fall von Tod oder Verletzung von Personen, Verstoß gegen Kardinalspflichten, das heißt gegen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf, und für Schadenersatzforderungen im Falle von Verzug. In derartigen Fällen haftet Oberauer auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung von Oberauer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Bevollmächtigten von Oberauer. Die Haftung von Oberauer ist auf den im Rahmen dieses Vertrages typischerweise zu erwartenden Schaden oder Verlust beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schadensersatzforderungen auf Grund vorsätzlichen Fehlverhaltens oder betrügerischen Verhaltens seitens Oberauer, bei Haftungsfällen in Verbindung mit ausdrücklich zugesicherten Qualitätseigenschaften, bei Ansprüchen im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes oder bei Schäden auf Grund von Tod oder Körperverletzung.
Sollte es aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung kommen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

6.) Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

Oberauer behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsverlauf abzuändern, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

7.) Ablehnung einer Anmeldung

Oberauer ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8.) Schlussbestimmungen

Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist

a) der Gerichtsstand Salzburg

b) das anzuwendende Recht österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.